Arbeitsgemeinschaft gebildet: „pro bürgerbus schleswig-holstein“

Logo Pro BürgerbusDie Bürgerbusvereine aus Schleswig Holstein haben sich am 17. Januar 2015 in Meldorf getroffen. Sie bilden ab sofort eine Arbeitsgemeinschaft der Bürgerbusvereine in Schleswig-Holstein, um deren Interessen gemeinsam zu vertreten. Die Arbeitsgemeinschaft tritt mit dem Namen ‚pro bürgerbus schleswigholstein‘ auf und hat ihren Sitz in Meldorf.

In Schleswig-Holstein gibt es derzeit 3 Bürgerbusvereine – Fehmarn, Ladelund und Malente. Ein weiterer Verein in Meldorf steht kurz vor der Gründung. Auf Fehmarn betreibt der Verein bereits seit 1998 einen Bürgerbus. In Ladelund fährt seit Juli 2014 ein Bürgerbus. In Malente befindet sich der Verein in der Vorbereitungsphase.

In mehreren Gemeinden bilden sich zur Zeit Initiativen in Richtung eines eigenen Bürgerbusses. Ein Verein, eine Verkehrsgesellschaft und eine Kommune – diese drei Säulen gehören zu einem Bürgerbus-Verkehr. Der Verein ist zunächst zuständig für die Einrichtung und dann für die gesamte Organisation des Linienbetriebes. Vorstand und Fahrer
arbeiten ausschließlich ehrenamtlich.

Eine örtliche Nahverkehrsgesellschaft besitzt die Konzession zum Betrieb von Buslinien und damit auch für Bürgerbus-Linien. Sie erfüllt die hohen Anforderungen, die gemäß Personenbeförderungsgesetz an alle gestellt werden, die Menschen befördern.

Der positive Beschluss einer Kommune sichert den eventuell notwendigen
Verlustausgleich und schafft die Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen.

Die Aufgabenverteilung, die durch örtliche Begebenheiten sehr unterschiedlich sein kann, wird zwischen diesen drei Säulen im Detail durch Vereinbarungen geregelt. Die Arbeitsgemeinschaft „pro bürgerbus schleswig-holstein“ begrüßt grundsätzlich die Initiative der Piratenfraktion mit ihrem Antrag zum Thema „Bürgerbus“, über den am Freitag im Landtag beraten wird. Darüber hinaus ist die Arbeitsgemeinschaft aber der Meinung, dass dieses Thema so wichtig ist, dass es im Landtag ohne Rücksicht auf Parteien und Fraktionen behandelt werden sollte, so wie es bisher schon einstimmige Beschlüsse in Gemeindevertretungen und Kreistagen gegeben hat.

Auch bedingt das bei Bürgerbussen notwendige sehr hohe ehrenamtliche
Engagement eine Beteiligung der bereits existierenden Bürgerbusvereine
bei den Beratungen.

Die Arbeitsgemeinschaft „pro bürgerbus schleswig-holstein“ wird sich
diesbezüglich an alle Fraktionen des Landtags wenden.

Die Arbeitsgemeinschaft „pro bürgerbus schleswig-holstein“ hat auf dem Treffen in Meldorf am 17. Januar 2015 eine gemeinsame Erklärung verfasst:

Da in Schleswig-Holstein die bestehenden Strukturen des ÖPNV zunehmend nicht mehr den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden, müssen neue Wege beschritten und in der Folge neue Strukturen geschaffen werden. Ein ausreichender ÖPNV insbesondere im ländlichen Raum ist allein durch öffentliche Mittel nicht mehr finanzierbar. Eine gute Lösung für dieses Problem sind Bürgerbusse nach dem Motto „Bürger fahren für Bürger“.

Die ehrenamtliche Arbeit vieler Bürger vor Ort führt zu einer ausreichenden Mobilität für jedermann. Dies beweisen umfangreiche Erfahrungen aus anderen Bundesländern und bereits auch einzelne aus Schleswig-Holstein. Ein Entstehen und nachhaltiges Bestehen von Bürgerbussen kann aber nur in einem Zusammenspiel aus ehrenamtlichem Engagement und öffentlicher Förderung verwirklicht werden.

Für das Land wird der Nutzen der eingesetzten öffentlichen Mittel durch die Ehrenamtlichkeit um ein Vielfaches gesteigert.

BürgerBusse ergänzen und stärken den öffentlichen Bus- und Bahnverkehr und führen zu

  • Erhalt und Stärkung des ländlichen Raums
  • mehr Lebensqualität im ländlichen Raum
  • weniger CO2-Ausstoß
  • Mobilität für Jugendliche, Senioren, Menschen mit einem körperlichen
    Handicap, Alleinerziehende und Familien
  • klima- und umweltfreundlichem Tourismus

Die Arbeitsgemeinschaft „pro bürgerbus schleswig-holstein“ fordert

  • eine verbindliche gesetzliche Förderung des Landes Schleswig-Holstein für den Kauf und den Betrieb eines barrierefreien Busses sowie der folgenden Ersatzbeschaffungen (wie z.B. in NRW)
  • eine jährliche Bezuschussung der Betriebs- oder Organisationskosten
  • ein einfaches und unbürokratisches Antragsverfahren für die
    Genehmigung von Bürgerbussen
  • die Beteiligung bereits vorhandener Bürgerbusvereine bei der Gestaltung der Förderung und Erstellung eines Leitfadens für BürgerBusse
  • einen Ansprechpartner auf Landesebene für Bürgerbusangelegenheiten
  • Tariffreiheit der einzelnen Bürgerbusvereine
  • Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten
  • eine bindende Verpflichtung der Konzessionsinhaber zur Zusammenarbeit mit den Bürgerbusvereinen

Rückfragen:
Heike Prechel, Telefon 04666 / 98 97 42
info@buergerbus-ladelund.de